Unsere Pflege

Ziel all unserer Bemühungen ist es, das Wohlbefinden eines jeden Klienten unter seinen spezifischen Bedingungen zu verbessern. Hierzu zählt zum einen die vom jeweiligen Klienten gewünschte therapeutische Betreuung, zum anderen die persönliche Ansprache durch unser Personal. Von zentraler Bedeutung ist dabei, dass der Klient im Rahmen seiner Möglichkeiten so aktiv wie möglich bleibt.

Jede Leistung wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben zeitnah protokolliert. So wird unser Arbeitsaufwand gegenüber den Kostenträgern verdeutlicht. Ihnen gibt das Protokoll die Sicherheit, dass nur die Maßnahmen bei Ihnen angewendet werden, die mit Ihnen abgesprochen sind.

Die Pflegekassen haben durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Man unterscheidet in der Pflege 5 Grade, je nach der Schwere der Beeinträchtigung.

Der Pflegebedürftigkeitsbegriff wird ab 2017 neu definiert. Die Pflegebedürftigkeit bestimmt sich ausschließlich nach dem Grad der Selbstständigkeit. Was kann der Betroffene noch alleine und wo benötigt er Unterstützung?

Dies kommt allen Pflegebedürftigen entgegen, Demenzkranken genauso wie Menschen mit körperlichen Einschränkungen. Ausgehend von der Selbstständigkeit einer Person wird das Stadium der Einschränkung in fünf Grade eingeteilt. Von geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (Pflegegrad 1), bis zur schwersten Beeinträchtigung, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergeht (Pflegegrad 5).

Um den Grad der Selbstständigkeit einer Person zu messen, werden Aktivitäten in sechs pflegerelevanten Bereichen untersucht. Das neue Begutachtungsverfahren berücksichtigt auch den besonderen Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen. Es wird nicht wie nach der alten Methode die Zeit gemessen, die zur Pflege benötigt wird, sondern es werden Punkte vergeben, die darstellen, inwieweit die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist.

▸ Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (12,5 bis unter 27 Punkte).

▸ Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (27 bis unter 47,5 Punkte).

▸ Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (47,5 bis unter 70 Punkte).

▸ Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (70 bis unter 90 Punkte).

▸ Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an pflegerische Versorgung (90 bis 100 Punkte).

Die sechs Module gliedern sich wie folgt:

▸ Mobilität

Es geht darum zu prüfen, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle Unterstützung ihre Körperhaltung einnehmen und wechseln kann. Zu beurteilen sind hier Körperkraft, Balance und Bewegungskoordination.

▸ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Es sind die Aspekte Erkennen, Entscheiden und Steuern zu beurteilen. Auch die Auswirkung von Hör-, Sprech- und Sprachstörungen sind zu berücksichtigen.

▸ Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Im Mittelpunkt steht die Beurteilung, inwieweit eine Person ihr Verhalten ohne Unterstützung selbst steuern kann. Betrachtet werden insbesondere Verhaltensweisen und psychische Problemlagen als Folge von Gesundheitsproblemen, die Unterstützung erfordern. Im Fokus stehen der Abbau von psychischen Spannungen, Impulssteuerungen, Förderung positiver Emotionen durch Aussprache oder körperliche Berührung.

▸ Selbstversorgung

Bewertet wird die Fähigkeit der selbständigen Grundpflege (Körperpflege, Nahrung, Toilettengang). Besondere Aspekte der Sondernahrung und evtl. Inkontinenz werden mit einbezogen.  

▸ Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit Krankheits- oder therapiebedingten

Es wird der selbstständige Umgang mit ärztlich angeordneten Maßnahmen (Medikamente, Injektionen, BZ-Messungen (Blutzucker), RR-Messungen (Blutdruck) und evtl. Begleitung bei Arztbesuchen/Physiotherapie, etc. begutachtet. Weiterhin werden Pflegefachaufgaben mit einbezogen (Katheter setzen, Darmausgang reinigen, etc.). Bei allen bewerteten Kriterien ist anzugeben, wie haufig andere Personen bei der jeweiligen Aktivitat helfen müssen.

▸ Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Es wird bewertet, ob der Bewohner alltägliche Aktivitäten, Kontaktpflege und Beschäftigungen im näheren sowie äußeren Umfeld praktisch selbständig durchführen kann.

Unser Pflegeverständnis basiert auf einer ganzheitlichen Sicht der Klienten und orientiert sich an dem Pflegemodell von Monika Krohwinkel "Aktivitäten und existenziellen Erfahrungen des täglichen Lebens (AEDLs)". Im Mittelpunkt des Pflegemodells von Monika Krohwinkel steht eine an den Bedürfnissen und Wünschen der Klienten ausgerichtete Pflege und Betreuung. Von wesentlicher Bedeutung sind dabei das Erhalten, das Fördern bzw. das Wiedererlangen von Unabhängigkeit und Wohlbefinden der Klienten.

Unser Angebot

▸ Behandlungspflege

Ihr Hausarzt hat die Möglichkeit, für Sie erforderliche Unterstützungen per Verordnung einem Pflegedienst in Auftrag zu geben, um den Heilungsprozess verschiedener Erkrankungen zu sichern, den Krankenhausaufenthalt zu verkürzen oder gar zu vermeiden. Bei derartigen Notwendigkeiten unterstützen wir Sie gern.

Mögliche Leistungen können beispielsweise sein:

  • Verbandswechsel
  • Medikamentengaben
  • Insulininjektionen
  • Sonstige Injektionen
  • Katheterwechsel
  • Grundpflegen/Körperhygiene, u. v. m.

Ihre zuständige Krankenkasse übernimmt in solchen Fällen und bei tatsächlichem Bedarf die vollständigen Kosten für diese Leistungen.

▸ Häusliche Pflege

Wenn Ihnen Ihre Pflegeversicherung (z. B. AOK, BKK, etc.) bereits Leistungen gemäß Pflegeversicherungsgesetz zuerkannt hat, können Sie im Rahmen der finanziellen Vorgaben Pflegeleistungen binden. Hierfür gibt es verschiedene Bereiche des täglichen Lebens, bei denen wir Sie unterstützen können.

Beispiele der Hilfestellung können sein:

  • Hilfe bei der Körperhygiene
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Mahlzeitenversorgung in der eigenen Wohnung
  • Toilettentrainings
  • Hauswirtschaft
  • Einkauf, u. v. m.
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gern, welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben.

▸ Haushaltshilfe

Bei Ihnen liegt noch kein Pflegegrad vor? Sie benötigen dennoch Unterstützung bei verschiedenen Verrichtungen im Alltag, zum Beispiel bei der Hauswirtschaft? Dies bieten wir Ihnen als Pflegedienst über "Privatleistungen" gerne an. Die Kosten können nach Prüfung vom Sozialamt übernommen werden.

▸ Soziale Beratung

Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen in sozialen Fragen und helfen Ihnen, Anträge bei der Pflegekasse zu stellen.

▸ Zusatzleistungen

In unseren zahlreichen Einrichtungen bieten wir Ihnen z. B. an:

  • Schulung von Angehörigen
  • Pflegekurse und Gesprächskreise für pflegende Angehörige
  • Sicherheit durch Nachtdienst
  • Begleitung zum Mittagstisch und zu Kaffee-Nachmittagen
  • Beratungseinsätze bei der Pflege durch Angehörige, gem. § 37, Abs. 3 SGB XI